Hannover, 25.04.2022

Solaranlagenpflicht auf Neubauten – KRASEMANN geht mit gutem Beispiel voran

In Deutschland verändert sich etwas: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Quellen der Energieerzeugung nachhaltiger gestaltet und Bestrebungen in diese Richtung gefördert werden. In vielen Bundesländern, auch bei uns in Niedersachsen, gilt daher seit Beginn des Jahres 2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bzw. Solar-Panels auf neugebauten Gewerbeimmobilien.

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Einige Bundesländer sind in Bezug auf die Umsetzung bereits konkreter geworden: Die niedersächsische Regierung hat sich beispielsweise auf konkrete Eckpfeiler geeinigt. Ab 2025 müssen demnach Photovoltaikanlagen auf allen Dächern von Neubauten installiert werden – auch auf Wohnhäusern. Bestandsgebäude müssen nicht nachgerüstet werden. Wird jedoch im Laufe der Jahre das Dach saniert, kann die Installation einer Photovoltaikanlage gesetzlich vorgeschrieben werden. Hier gelten ebenso, wie für die Rahmenbedingungen allgemein, die individuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Doch es soll auch Ausnahmen geben. Ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage nicht wirtschaftlich, können Befreiungsanträge gestellt werden, mit denen Bauherren die Pflicht der Installation einer Photovoltaikanlage umgehen können. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Installation bzw. der Betrieb nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar wäre. Die Frage, ob und wie hoch mögliche Zuschüsse des Bundes für die Installation der Solar-Panels ausfallen können, ist bislang nicht kommuniziert. Zudem sollen laut Experten auch Ausnahmen möglich sein, beispielsweise wenn der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit den vorgeschriebenen Solar-Panels vereinbar wären.

Im Rahmen der Umweltministerkonferenz im Mai 2022 möchte sich Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies dafür einsetzen, dass bundesweit alle Neubauten künftig eine Solaranlage auf dem Dach installieren. Ein Gesetzesentwurf des Bundes für eine Solaranlagenpflicht liege laut Experten bereits vor. Dieser sehe eine künftige Nutzung aller geeigneten Dachflächen für die Sonnenenergie vor. Bei gewerblichen Neubauten solle diese verpflichtend und bei privaten Neubauten zur Regel werden.

 

18x10 Meter für mehr Nachhaltigkeit – ein Äquivalent von 630 Bäumen

Auf dem Dach des KRASEMANN-Unternehmenssitzes in Hannover wurde bereits Anfang 2022 eine insgesamt rund 18x10 m große Photovoltaikanlage errichtet. Die 74 Solar-Panels mit bis zu 405 W Leistung erreichen eine jährliche Energieerzeugung von knapp 31 MWh. KRASEMANN arbeitet somit bereits in einigen Teilen des Unternehmens komplett energieautark und spart pro Jahr rund 14 t CO2 ein.  

 

Wir empfinden es als unsere Pflicht, in der heutigen Zeit an die Umwelt und damit auch an die Zukunft zu denken. Die Photovoltaikanlage war daher nur ein weiterer Schritt in Richtung einer lebenswerten Welt für uns alle. Gern gehen wir mit der Errichtung unserer Photovoltaikanlage mit gutem Beispiel voran. Zudem ist es ein wirklich gutes Gefühl, den eigenen Strom zu produzieren und so viel CO2 einzusparen, wie es einem Äquivalent von 630 gepflanzten Bäumen entspricht, sagt KRASEMANN-Geschäftsführer Stefan Buhl.

 

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