Hannover, 27.07.22

Energetische Sanierung: GEG – die neuen Regelungen für Bestandsgebäude

Wer neu bauen oder ein Bestandsgebäude modernisieren möchte, kommt um das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht herum. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Bündelung aller energetischen Anforderungen an ein Gebäude. Die Hauptziele des GEG sind ein sparsamer Umgang mit Energie und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Wärmeversorgung. Einige Regelungen sind dabei nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Modernisierungen zu beachten. Ein Überblick:

Energetische Sanierung GEG bei Bestandsgebäuden.jpg

Im GEG, das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden insgesamt drei bereits bestehende Gesetze zusammengefasst. Ziel war die Vereinheitlichung und damit die Vereinfachung des Energiesparrechts für Gebäude. So wurde durch die Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes EnEG, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes EEWärmeG und der Energiesparverordnung EnEV ein bundesweit einheitliches Gesetz geschaffen, welches die energetischen Anforderungen an Gebäude – sowohl an Bestandsbauten als auch Neubauten – vorgibt. Doch worauf genau kommt es bei der Modernisierung an?

„Das GEG zielt darauf ab, die Auswirkungen des Energiebedarfs – zum Heizen und zur Warmwasserbereitung – auf die Umwelt zu begrenzen, eine längst überfällige Regelung. Wir von KRASEMANN arbeiten schon lange nach den neuesten Standards in Sachen Energieeffizienz. Uns ist wichtig, mit erstklassigen Ergebnissen von Komplettsanierungen über energetische Modernisierungen bis hin zu Sanitär- und Heizungsmodernisierungen, einen Teil zum Klimaschutz beizutragen“, sagt Stefan Buhl, geschäftsführender Gesellschafter der KRASEMANN Immobilien Holding. 

Um für die Sanierung oder danach den genauen Energiehaushalt eines Gebäudes zu ermitteln, werden neben der Heizung auch die Warmwassererzeugung, der Betrieb von Lüftungsanlagen sowie der Strom berücksichtigt, den die Geräte im Betrieb benötigen (z.B. Pumpen oder Regler). Zusätzlich muss ein Gebäude bestimmte Vorgaben zum Luftaustausch und zur Minimierung von Wärmebrücken, wie etwa in Gebäudeecken, erfüllen.

Die energetischen Anforderungen und Pflichten im Gebäudebestand bleiben weitgehend unverändert. Jedoch bestehen für Bestandsgebäude einige Austausch- und Nachrüstpflichten, die von Eigentümern größerer Objekte grundsätzlich zu erfüllen sind. Daneben gibt es sogenannte "bedingte Anforderungen", die nur zu beachten sind, wenn das Gebäude ohnehin modernisiert werden soll.

GEG-Regelungen für Bestandsbauten – die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick

Sanierung

Wenn mehr als zehn Prozent der Bestandsfassade saniert werden, z.B. einzelne Bauteile wie die Fenster ausgetauscht werden sollen, müssen die jeweils zutreffenden Anforderungen des GEG an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) beachtet werden. Umfassendere Modernisierungen sind gemäß GEG grundsätzlich mit einer energetischen Gesamtbilanzierung verbunden. Für alle Mehrfamilienhäuser gelten daher bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen, unabhängig von einer geplanten Sanierung. Ein- bzw. Zweifamilien-Häuser sind davon ausgenommen, wenn der Eigentümer seit mindestens Februar 2002 selbst im Gebäude wohnt.

Austausch alter Heizungsanlagen

Viele ältere Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden – ausgenommen Niedertemperatur- und Brennwertkessel – mit einer Nennleistung von bis 400 kW dürfen ab einem Alter von 30 Jahren nicht mehr genutzt werden. Für diese Anlagen gilt eine Austauschpflicht. Doch auch zu diesem Punkt wurden im GEG einige Ausnahmen formuliert: Ab 2026 können Ölheizungen beispielsweise in Kombination mit Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien weiterhin installiert werden. Ebenfalls ist dies überall dort zulässig, wo der Einsatz von Gasheizungen oder Fernwärme nicht möglich ist. Eine dritte Ausnahme bestimmt die allgemeine Wirtschaftlichkeit: Sollte das Nutzen erneuerbarer Energien in einer Immobilie nicht wirtschaftlich sein, sind Eigentümer von der Pflicht der Nachrüstung bzw. des Austauschs befreit.

Dämmstandards und -vorschriften

Im Bereich der Dämmungen gelten ebenfalls neue Regelungen: Grundsätzlich müssen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen nach dem neuen GEG gedämmt werden. Gegebenenfalls brauchen auch beispielsweise Kellerdecken oder Dächer eine nachträgliche Dämmung, um die neuen Standards zu erreichen, wenn ihre Vorgaben zum Mindestwärmeschutz nicht eingehalten werden.

Energieausweis-Pflicht

Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises betrifft nahezu alle Neubauten und auch Bestandsgebäude, wenn diese verkauft oder neu vermietet werden. Ziel ist es, den Kauf- oder Mietinteressenten transparent über die energetischen Kennwerte des Gebäudes zu informieren. Ab sofort (seit dem 1.5.2021) müssen dort auch Kohlenstoffdioxid-Emissionen aufgeführt sein, die sich aus dem Primärenergiebedarf/-verbrauch ergeben. Auch Makler müssen den Ausweis fortan vorlegen können, wenn sie für den Verkauf eines Gebäudes zuständig sind.

Modernisierungsanforderungen fachlich einwandfrei umsetzen: KRASEMANN Immobilien hat Profis parat

Nicht nur mit Blick auf das neue GEG-Gesetz, auch in Vorausschau auf die Energiewende und die explodierenden Nebenkosten ist eine Modernisierung von Bestandsgebäuden durchaus sinnvoll. Je nach Bauart und Gebäudezustand lassen sich durch eine gute Wärmedämmung bis zu 70 % Heizenergie einsparen – zudem wird in den Werterhalt der eigenen Immobilie investiert.

„Als erfahrener Immobiliendienstleister und Bauherr beraten wir kompetent, sorgen dafür, dass alle Vorgaben eingehalten werden, informieren über Zuschüsse und günstige Kredite und begleiten auch praktisch durch alle Phasen der energetischen Modernisierung“, sagt Stefan Buhl.

Die KRASEMANN-Experten analysieren, welche Maßnahmen wirtschaftlich sind, planen die möglichen Dämmungen und führen die Arbeiten mit eigenen Profis durch. Von Fassadendämmung über die Dämmung von Dächern, Kellern, Fenster oder Leitungen, oder auch den Austausch von alten Heizungsanlagen – alle Anforderungen, die das neue GEG-Gesetz regelt, sind den KRASEMANN-Profis bestens bekannt und werden fachmännisch ausgeführt.

 

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